Wohngebäudeversicherung

Das Kernprodukt für jeden Wohnimmobilienbestand: Schutz für Gebäude gegen die häufigsten Schadenursachen.

Definition

Was ist versichert?

Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst, also Mauerwerk, Dach, fest verbaute Installationen und Zubehör, gegen die drei klassischen Grundgefahren: Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel.

Nicht versichert sind grundsätzlich der Hausrat der Mieter und Eigentümer sowie Schäden, die nicht auf eine der versicherten Gefahren zurückzuführen sind. Was im Einzelfall mitversichert ist, ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen und dem Produktinformationsblatt des vereinbarten Tarifs.

Aus der Praxis

Typische Schadenbilder.

Rohrbruch in der Steigleitung

Leitungswasseraustritt in mehreren Etagen eines Mehrfamilienhauses, regelmäßig der teuerste Schadentyp im Wohnungsbestand.

Sturmschaden am Dach

Abgedeckte Ziegel oder beschädigte Dacheindeckung nach Sturmböen, mit Folgeschäden durch eindringende Feuchtigkeit.

Brandschaden im Kellerbereich

Technischer Defekt in der Haustechnik als Brandursache mit Ausbreitung über mehrere Kellerabteile.

Deckungsumfang

Regeldeckung und optionale Einschlüsse.

Regeldeckung

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Nässe)
  • Sturm und Hagel ab Windstärke 8

Optional einschließbar

  • Elementarschäden (siehe eigene Sparte)
  • Unbenannte Gefahren
  • Mietausfall nach einem versicherten Schaden
  • Photovoltaikanlagen auf dem versicherten Gebäude
  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Gleitender Neuwert / Verzicht auf die Einrede der Unterversicherung
Angebot

Was die Versicherer für ein Angebot brauchen.

Diese Unterlagen hält man dort bereit. Sie besprechen sie direkt mit dem Versicherer, nicht mit uns.

  • Anzahl der Wohn- und Gewerbeeinheiten je Objekt
  • Baujahr und Wohnfläche
  • Angaben zur Heizungsart und ggf. vorhandener Photovoltaik
  • Vorschäden der letzten fünf Jahre
  • Bisheriger Versicherer und Kündigungstermin
FAQ

Häufige Fragen.

Ist der Hausrat der Mieter mitversichert?

Nein. Die Wohngebäudeversicherung schützt ausschließlich das Gebäude. Für den Hausrat der Mieter und Eigentümer ist eine separate Hausratversicherung erforderlich.

Sind Elementarschäden automatisch mitversichert?

Nein, Elementarschäden wie Überschwemmung oder Starkregen sind ein optionaler Einschluss und je nach Lage und Zonierung des Objekts gesondert zu vereinbaren. Details finden Sie auf unserer Seite zur Elementarschadenversicherung.

Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?

Ohne entsprechenden Einschluss kann der Versicherer die Leistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden kürzen. Ob und in welchem Umfang ein Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit vereinbart ist, richtet sich nach dem gewählten Tarif.

Passt das zu Ihrem Bestand?

Wir stellen den Kontakt zu unseren Partnerversicherern her. Dort wird Ihre Situation besprochen.

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