Zerbrochene Schaufensterscheibe
Gewerbeeinheit im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses mit beschädigter Ladenverglasung nach einem Unfall.
Glasbruch entsteht oft unerwartet und ist über die Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht abgedeckt.
Die Glasversicherung schützt fest eingebaute Verglasungen des Gebäudes, etwa Fenster, Fassadenelemente, Wintergärten und Verglasungen in Gemeinschaftsflächen, gegen Bruchschäden.
Nicht erfasst sind in der Regel bewegliche Gegenstände aus Glas sowie Verglasungen innerhalb der Mieterwohnungen, soweit diese dem Hausrat zuzurechnen sind. Die genaue Abgrenzung richtet sich nach dem vereinbarten Tarif.
Gewerbeeinheit im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses mit beschädigter Ladenverglasung nach einem Unfall.
Beschädigte Verglasung im gemeinschaftlich genutzten Treppenhaus eines Wohnobjekts.
Eine Glasbrüstung oder Balkonverglasung erhält durch mechanische Einwirkung einen Sprung und muss ausgetauscht werden.
Diese Unterlagen hält man dort bereit. Sie besprechen sie direkt mit dem Versicherer, nicht mit uns.
Fensterverglasung innerhalb der Wohnungen ist häufig Teil der Wohngebäudeversicherung, während bewegliche Glasgegenstände zum Hausrat zählen. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif und ist bei der Antragstellung zu klären.
Ob mutwillige Beschädigungen mitversichert sind, hängt vom vereinbarten Leistungsumfang ab. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und das Produktinformationsblatt.