Elementarschadenversicherung

Naturgefahren nehmen zu — die Elementarschadenversicherung schließt Lücken, die die klassische Wohngebäudeversicherung offenlässt.

Definition

Was ist versichert?

Die Elementarschadenversicherung ist ein optionaler Einschluss zur Wohngebäudeversicherung. Sie deckt Schäden durch Naturereignisse ab, die von den drei Grundgefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel nicht erfasst sind.

Ob und zu welchen Konditionen ein Objekt eingeschlossen werden kann, hängt von der Zonierung nach dem ZÜRS-System (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) sowie weiteren objektabhängigen Faktoren ab. Die Annahme erfolgt daher grundsätzlich im Einzelfall.

Aus der Praxis

Typische Schadenbilder.

Starkregen mit Rückstau

Kanalisation kann die Wassermassen nicht mehr aufnehmen, Wasser drückt über die Abwasserleitung in den Keller zurück.

Überschwemmung nach Hochwasser

Ein nahegelegenes Gewässer tritt über die Ufer und überflutet Kellerräume und Erdgeschosswohnungen.

Schneedruck auf das Dach

Anhaltender Schneefall führt zu einer Überlastung der Dachkonstruktion mit sichtbaren Verformungen.

Deckungsumfang

Was die Deckung umfasst.

  • Überschwemmung, Rückstau und Starkregen
  • Schneedruck und Lawinen
  • Erdrutsch und Erdsenkung
  • Erdbeben (je nach Tarif gesondert vereinbar)

Die Aufnahme in den Versicherungsschutz erfolgt objektabhängig nach Prüfung durch den Versicherer.

Angebot

Was die Versicherer für ein Angebot brauchen.

Diese Unterlagen hält man dort bereit. Sie besprechen sie direkt mit dem Versicherer, nicht mit uns.

  • Genaue Adresse zur ZÜRS-Zonierung
  • Angaben zu bisherigen Elementarschäden
  • Informationen zu Rückstausicherungen am Objekt
  • Bestehender Gebäudeversicherer und Vertragsdaten
FAQ

Häufige Fragen.

Kann jedes Objekt gegen Elementarschäden versichert werden?

Nicht uneingeschränkt. Die Einstufung erfolgt nach dem ZÜRS-Zonierungssystem; in höheren Gefährdungsklassen ist der Einschluss nur eingeschränkt oder zu abweichenden Konditionen möglich. Die Einzelfallprüfung nimmt der Versicherer vor.

Ist eine Rückstauklappe Voraussetzung für den Versicherungsschutz?

Das Vorhandensein und die ordnungsgemäße Wartung technischer Rückstausicherungen können sich auf Annahme und Leistung auswirken. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und das Produktinformationsblatt des vereinbarten Tarifs.

Passt das zu Ihrem Bestand?

Wir stellen den Kontakt zu unseren Partnerversicherern her. Dort wird Ihre Situation besprochen.

Kontakt herstellen